
Leuchtreklame in Berlin
Berlin lebt vom Neon-Look – wir realisieren klassische und LED-Neon-Schilder, Leuchtbuchstaben und Fassadenwerbung mit Kenntnis der Berliner Werbesatzung.
Servicegebiet
Berlin & Region
Bundesland
Berlin
Sitz
Langenzenn (ca. bundesweit km)
Berlin
Leuchtreklame in Berlin
Bavarian Signs liefert Leuchtbuchstaben, Leuchtkästen, Werbepylone und beleuchtete Logos nach Berlin – geplant im 3D-Konfigurator, gefertigt in geprüfter Qualität (ISO 9001:2015) und montiert bundesweit. Sie haben einen Ansprechpartner für Beratung, Genehmigung und Montage.
Berlin ist eine der wenigen deutschen Städte, in denen Neon und LED-Neon nicht nur erlaubt, sondern Teil der Identität sind – Bars, Concept Stores und Restaurants setzen auf leuchtende Schriftzüge als Markenzeichen und Fotomotiv. Wir haben Neon-Leuchtreklame in Berlin umgesetzt und kennen die Anforderungen an Helligkeit, Genehmigung und Montage in der Hauptstadt.
Wir sitzen nicht in Berlin – und behaupten das auch nicht. Was wir liefern: Planung im 3D-Konfigurator, Produktion in geprüfter Qualität, Bauantrag nach Berliner BauO (an der Stätte der Leistung bis 2,5 m² verfahrensfrei) und Montage durch unsere Teams bundesweit.
Stadtteile & Lagen
Typisch für Gastronomie in Berlin: Leuchtreklame für Restaurants & Gastronomie
Genehmigung · Berlin
- Verfahrensfrei bis
- bis 1 m² (an der Stätte der Leistung bis 2,5 m²)
- Rechtsgrundlage
- § 61 Abs. 1 Nr. 12 BauO Bln
- Stätte der Leistung
- In Gewerbe- und Industriegebieten Höhe bis 3 m verfahrensfrei.
Berlin: verfahrensfrei bis 1 m², an der Stätte der Leistung bis 2,5 m² (§ 61 Abs. 1 BauO Bln). Darüber greift das vereinfachte Verfahren nur für Werbeanlagen nach § 63a BauO Bln. Zuständig ist die Bauaufsicht Ihres Bezirks – für Anlagen über öffentlichem Straßenland zusätzlich das Straßen- und Grünflächenamt.
Keine Rechtsberatung. Stand 06/2026.
Qualität & Konformität
Genehmigung Berlin
Werbeanlagen in Berlin: zwölf Bauaufsichten, zwei Genehmigungen
Berlin genehmigt Werbeanlagen dezentral – und braucht für Ausleger regelmäßig zwei Erlaubnisse von zwei verschiedenen Ämtern. Wer das vorher weiß, verliert keine Wochen.
Zuständig ist Ihr Bezirk, nicht „Berlin“
Anders als in Städten mit einer zentralen Bauaufsicht liegt die Genehmigung in Berlin bei der Bauaufsichtsbehörde des Bezirks, in dem das Grundstück liegt – dem Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht. Ein Vorhaben in Mitte läuft über ein anderes Amt als eines in Neukölln oder Marzahn-Hellersdorf, mit eigener Bearbeitungsdauer und eigener Auslegungspraxis.
Für Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland ist ein zweites Amt zuständig: das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks. Werbeanlagen des Bundes, der Länder sowie von Botschaften und Konsulaten laufen über die Oberste Bauaufsicht der Senatsverwaltung.
Das vereinfachte Verfahren nach § 63a BauO Bln
Berlin hat ein eigenes, verkürztes Baugenehmigungsverfahren, das ausschließlich für Werbeanlagen gilt. Es greift, sobald die Anlage nicht verfahrensfrei ist, und der Antrag lässt sich über einen Online-Assistenten des Landes einreichen. Der Prüfumfang ist in § 63a BauO Bln definiert, die Bauvorlagen richten sich nach § 4 der Bauverfahrensverordnung.
Verfahrensfrei bleiben nach § 61 Abs. 1 BauO Bln Anlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m², an der Stätte der Leistung bis 2,50 m². In durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten sind an der Stätte der Leistung Anlagen bis 3 m Höhe über der Geländeoberfläche verfahrensfrei. Wir empfehlen trotzdem, vor der Produktion mit der Bauaufsicht des Bezirks zu sprechen – die Beratung ist ausdrücklich vorgesehen.
Ausleger über dem Gehweg brauchen zwei Erlaubnisse
Sobald eine Werbeanlage in den Luftraum über öffentlichem Straßenland ragt, kommt zur baurechtlichen Genehmigung eine Sondernutzungserlaubnis nach § 13 Berliner Straßengesetz hinzu. Zuständig ist das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks. Entscheidend ist nicht, wo die Anlage befestigt ist, sondern wohin sie ragt – ein Ausleger an einer Fassade auf Privatgrund ist erlaubnispflichtig, wenn er über den Gehweg auskragt.
Wir planen Ausleger für Berlin deshalb mit dokumentierter Auskragung und Durchgangshöhe, damit beide Anträge auf denselben Maßen aufsetzen. Für Stellschilder auf dem Gehweg gelten eigene, engere Regeln – die sind kein Ersatz für eine feste Anlage an der Fassade.
Historisches Zentrum, Gestaltungsregeln und Häufung
Für die historische Mitte gilt die Gestaltungsverordnung Historisches Zentrum, die Fassadengestaltung und bauliche Veränderungen eigenständig regelt und der Genehmigungsbehörde als Richtschnur dient. Dazu kommen die Regelwerke zur Stadtgestaltung des Senats sowie der Denkmalschutz, der in Berlin über den Fachbereich Denkmalschutz im Stadtentwicklungsamt des Bezirks läuft.
Unabhängig von der Lage gilt § 10 BauO Bln: Werbeanlagen dürfen bauliche Anlagen und das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden. Die störende Häufung von Werbeanlagen ist unzulässig – relevant überall dort, wo an einer Fassade schon mehrere Mieter werben.
Zusammenfassung der Vorgaben des Landes Berlin (Bauordnung für Berlin, Bauverfahrensverordnung, Berliner Straßengesetz, Regelwerke zur Stadtgestaltung sowie Angaben der bezirklichen Bauaufsichtsbehörden). Keine Rechtsberatung – die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch die Behörde. Stand 08/2026.
Produkte
Was wir nach Berlin liefern
Leuchtbuchstaben
Profil-, Halo- und Vollacryl-Buchstaben in geprüfter Qualität.
DetailsLeuchtkästen
Standard, dekupiert, Spanntuch und runde Leuchtkästen.
DetailsWerbepylone
Pylone, Stelen und Totems mit Statik und Fundament.
DetailsNeon-Leuchtreklame
Klassisches Glas-Neon und modernes LED-Neon (Neonflex).
DetailsDachwerbeanlagen
Großflächige Dach- und Fassadenschriftzüge mit Fernwirkung.
DetailsBeleuchtetes Logo
Ihr Markenzeichen als Halo-, Vollacryl- oder dekupiertes Leuchtlogo.
DetailsAblauf
So läuft Ihr Projekt in Berlin
Von der ersten Idee bis zur Montage – ein Ansprechpartner für alles.
Beratung & Idee
Wir hören zu, prüfen Standort und Genehmigungslage und empfehlen die passende Lösung.
Design im Konfigurator
Ihre Leuchtreklame wird in 3D sichtbar – Variante, Material und Lichtwirkung.
Produktion & Prüfung
Normgerechte Fertigung nach ISO 9001:2015 – in gleichbleibend hoher Qualität.
Montage bundesweit
Fachgerechte Montage durch unsere Teams – inkl. Höhenmontage und Elektrik.
Material & Technik
Was in Ihrer Anlage steckt
- LED
- Samsung-Module, kaltweiß
- Netzteile
- Meanwell, IP65
- Material
- Alu, Acryl, 80+ RAL
- Qualität
- ISO 9001:2015 · CE
FAQ
Häufige Fragen · Berlin
Das hängt von Größe, Standort und Beleuchtung ab. In Berlin gilt laut § 61 Abs. 1 Nr. 12 BauO Bln eine verfahrensfreie Grenze von bis 1 m² (an der Stätte der Leistung bis 2,5 m²). In Gewerbe- und Industriegebieten Höhe bis 3 m verfahrensfrei. Zusätzlich können örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzungen strenger sein – wir prüfen das für Ihren konkreten Standort.
Von der Freigabe bis zur Montage rechnen Sie mit etwa 4–6 Wochen. Genehmigung, Statik oder Sondernutzung können die Planung verlängern – wir kalkulieren das im Angebot transparent.
Ja. Wir planen, produzieren und montieren bundesweit – auch in Berlin. Unser Sitz liegt in Langenzenn bei Nürnberg; Sie haben einen Ansprechpartner für Beratung, Bauantrag und Montage aus einer Hand.
Berlin bewertet wechselnde, blinkende und besonders helle Werbung strenger als statische Anlagen. Nach § 10 BauO Bln dürfen Werbeanlagen weder das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild verunstalten noch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährden – daran scheitern bewegte Anlagen an Hauptverkehrsstraßen häufiger als an Nebenstraßen. Neon und LED-Neon sind möglich, müssen aber zum Standort passen. Wir prüfen das vor der Produktion.
Berlin ist dezentral organisiert: Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde des Bezirks, in dem das Grundstück liegt – konkret das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht. Für Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland ist dagegen das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks zuständig. Es gibt also keine zentrale Anlaufstelle für die ganze Stadt, sondern zwölf.
Berlin hat mit § 63a BauO Bln ein eigenes, verkürztes Verfahren nur für Werbeanlagen. Es greift, wenn die Anlage nicht verfahrensfrei ist, und lässt sich über einen Antrags-Assistenten online einreichen. Verfahrensfrei sind nach § 61 Abs. 1 BauO Bln Anlagen bis 1 m² Ansichtsfläche, an der Stätte der Leistung bis 2,50 m², sowie in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten an der Stätte der Leistung Anlagen bis 3 m Höhe über Geländeoberfläche.
Ja, sobald er in den Luftraum über öffentlichem Straßenland ragt. Dafür brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis nach § 13 Berliner Straßengesetz beim Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks – zusätzlich zur baurechtlichen Genehmigung. Das gilt auch dann, wenn die Anlage selbst auf Privatgrund montiert ist.
Typisch sind Gastronomie- und Retail-Standorte in Mitte, Kreuzberg, Prenzlauer Berg und Charlottenburg – dort, wo Neon, LED-Neon und Fassadenschrift zur Nachbarschaft passen. Wir prüfen jeden Standort gegen die Berliner Werbesatzung.
Berlin erlaubt an der Stätte der Leistung verfahrensfreie Anlagen bis 2,5 m² – großzügiger als viele Länder. Gleichzeitig bewertet die Stadt wechselnde, blinkende und besonders helle Werbung strenger. Statische Leuchtbuchstaben und Neon sind planbar, wenn sie zur Satzung passen.
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