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Genehmigung · Berlin

Leuchtreklame in Berlin genehmigen

In Berlin gilt die Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Werbeanlagen sind dort bis bis 1 m² (an der Stätte der Leistung bis 2,5 m²) verfahrensfrei.

Verfahrensfrei bis

bis 1 m² (an der Stätte der Leistung bis 2,5 m²)

Rechtsnorm

§ 61 Abs. 1 Nr. 12 BauO Bln

Stand

06/2026

Was in Berlin verfahrensfrei ist

Nach § 61 Abs. 1 Nr. 12 BauO Bln sind Werbeanlagen in Berlin bis zu einer Größe von bis 1 m² (an der Stätte der Leistung bis 2,5 m²) verfahrensfrei – für sie ist also kein Bauantrag erforderlich. In Gewerbe- und Industriegebieten Höhe bis 3 m verfahrensfrei.

Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen

Sobald die Anlage größer ist, in den öffentlichen Raum ragt oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird es genehmigungspflichtig. Dann sind Bauvorlagen, ein Statiknachweis und ggf. eine Sondernutzungserlaubnis oder eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Auch örtliche Werbe- und Gestaltungssatzungen können strengere Vorgaben machen.

Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Den verbindlichen Wortlaut finden Sie in der amtlichen Bauordnung für Berlin (BauO Bln).

Wir übernehmen den Bauantrag

Sie müssen sich mit all dem nicht selbst befassen: Wir prüfen Ihren Standort in Berlin, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag ein – als Hersteller liefern wir Planung, Produktion und Montage aus einer Hand.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Landesbauordnungen werden fortlaufend angepasst – Stand 06/2026.

Häufige Fragen

Genehmigung in Berlin

In Berlin sind Werbeanlagen nach § 61 Abs. 1 Nr. 12 BauO Bln bis bis 1 m² (an der Stätte der Leistung bis 2,5 m²) verfahrensfrei. In Gewerbe- und Industriegebieten Höhe bis 3 m verfahrensfrei. Größere oder beleuchtete Anlagen sowie solche im öffentlichen Raum benötigen in der Regel eine Baugenehmigung.

Die verfahrensfreie Grenze liegt bei bis 1 m² (an der Stätte der Leistung bis 2,5 m²) (§ 61 Abs. 1 Nr. 12 BauO Bln). Örtliche Satzungen und Denkmalschutz können davon abweichen und gelten zusätzlich.

Ja. Wir prüfen Ihren Standort in Berlin, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsicht ein.

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