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Genehmigung · Brandenburg

Leuchtreklame in Brandenburg genehmigen

In Brandenburg gilt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Werbeanlagen sind dort bis bis 2,5 m² verfahrensfrei.

Verfahrensfrei bis

bis 2,5 m²

Rechtsnorm

§ 61 Abs. 1 Nr. 12 BbgBO

Stand

06/2026

Was in Brandenburg verfahrensfrei ist

Nach § 61 Abs. 1 Nr. 12 BbgBO sind Werbeanlagen in Brandenburg bis zu einer Größe von bis 2,5 m² verfahrensfrei – für sie ist also kein Bauantrag erforderlich. In Gewerbe- und Industriegebieten an der Stätte der Leistung Höhe bis 10 m.

Brandenburg ist mit 2,5 m² besonders großzügig.

Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen

Sobald die Anlage größer ist, in den öffentlichen Raum ragt oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird es genehmigungspflichtig. Dann sind Bauvorlagen, ein Statiknachweis und ggf. eine Sondernutzungserlaubnis oder eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Auch örtliche Werbe- und Gestaltungssatzungen können strengere Vorgaben machen.

Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Den verbindlichen Wortlaut finden Sie in der amtlichen Brandenburgische Bauordnung (BbgBO).

Wir übernehmen den Bauantrag

Sie müssen sich mit all dem nicht selbst befassen: Wir prüfen Ihren Standort in Brandenburg, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag ein – als Hersteller liefern wir Planung, Produktion und Montage aus einer Hand.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Landesbauordnungen werden fortlaufend angepasst – Stand 06/2026.

Häufige Fragen

Genehmigung in Brandenburg

In Brandenburg sind Werbeanlagen nach § 61 Abs. 1 Nr. 12 BbgBO bis bis 2,5 m² verfahrensfrei. In Gewerbe- und Industriegebieten an der Stätte der Leistung Höhe bis 10 m. Größere oder beleuchtete Anlagen sowie solche im öffentlichen Raum benötigen in der Regel eine Baugenehmigung.

Die verfahrensfreie Grenze liegt bei bis 2,5 m² (§ 61 Abs. 1 Nr. 12 BbgBO). Brandenburg ist mit 2,5 m² besonders großzügig. Örtliche Satzungen und Denkmalschutz können davon abweichen und gelten zusätzlich.

Ja. Wir prüfen Ihren Standort in Brandenburg, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsicht ein.

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