Genehmigung · Baden-Württemberg
Leuchtreklame in Baden-Württemberg genehmigen
In Baden-Württemberg gilt die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO). Werbeanlagen sind dort bis bis 1 m² verfahrensfrei.
Verfahrensfrei bis
bis 1 m²
Rechtsnorm
Anhang zu § 50 Nr. 9 LBO BW
Stand
06/2026
Was in Baden-Württemberg verfahrensfrei ist
Nach Anhang zu § 50 Nr. 9 LBO BW sind Werbeanlagen in Baden-Württemberg bis zu einer Größe von bis 1 m² verfahrensfrei – für sie ist also kein Bauantrag erforderlich. Örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzungen können strenger sein (teils ab 0,3 m²).
Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen
Sobald die Anlage größer ist, in den öffentlichen Raum ragt oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird es genehmigungspflichtig. Dann sind Bauvorlagen, ein Statiknachweis und ggf. eine Sondernutzungserlaubnis oder eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Auch örtliche Werbe- und Gestaltungssatzungen können strengere Vorgaben machen.
Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Den verbindlichen Wortlaut finden Sie in der amtlichen Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO).
Wir übernehmen den Bauantrag
Sie müssen sich mit all dem nicht selbst befassen: Wir prüfen Ihren Standort in Baden-Württemberg, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag ein – als Hersteller liefern wir Planung, Produktion und Montage aus einer Hand.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Landesbauordnungen werden fortlaufend angepasst – Stand 06/2026.
Häufige Fragen
Genehmigung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind Werbeanlagen nach Anhang zu § 50 Nr. 9 LBO BW bis bis 1 m² verfahrensfrei. Örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzungen können strenger sein (teils ab 0,3 m²). Größere oder beleuchtete Anlagen sowie solche im öffentlichen Raum benötigen in der Regel eine Baugenehmigung.
Die verfahrensfreie Grenze liegt bei bis 1 m² (Anhang zu § 50 Nr. 9 LBO BW). Örtliche Satzungen und Denkmalschutz können davon abweichen und gelten zusätzlich.
Ja. Wir prüfen Ihren Standort in Baden-Württemberg, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsicht ein.
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