Bavarian Signs
Stuttgart bei Nacht: Schlossplatz und City mit leuchtenden Fassadenbuchstaben
Leuchtreklame · Baden-Württemberg

Leuchtreklame in Stuttgart

Automobilregion und Einzelhandelszentrum – Fernwirkung an Zufahrten, Premium-Optik in der City.

Servicegebiet

Stuttgart & Region

Bundesland

Baden-Württemberg

Sitz

Langenzenn (ca. bundesweit km)

Stuttgart

Leuchtreklame in Stuttgart

Bavarian Signs liefert Leuchtbuchstaben, Leuchtkästen, Werbepylone und beleuchtete Logos nach Stuttgart – geplant im 3D-Konfigurator, gefertigt in geprüfter Qualität (ISO 9001:2015) und montiert bundesweit. Sie haben einen Ansprechpartner für Beratung, Genehmigung und Montage.

Stuttgart ist Autohaus- und Zulieferer-Region ebenso wie Einzelhandelszentrum im Kessel. An den großen Zufahrten zählen Pylone und große Schriftzüge; in der Innenstadt eher kompakte, hochwertige Leuchtbuchstaben – oft Halo oder Vollacryl für den Premium-Auftritt.

Baden-Württemberg erlaubt verfahrensfreie Anlagen bis 1 m², örtliche Satzungen können aber strenger sein. Wir prüfen Ihren Standort in Stuttgart und liefern aus Langenzenn – mit Konfigurator, Genehmigungsservice und Montage aus einer Hand.

Stadtteile & Lagen

MitteBad CannstattVaihingenMöhringenZuffenhausenFeuerbach

Typisch für Autohäuser in Stuttgart: Leuchtreklame für Autohäuser

Genehmigung · Baden-Württemberg

Verfahrensfrei bis
bis 1 m²
Rechtsgrundlage
Anhang zu § 50 Nr. 9 LBO BW
Stätte der Leistung
Örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzungen können strenger sein (teils ab 0,3 m²).
Guide Baden-Württemberg

Stuttgart: verfahrensfrei im Innenbereich bis 1 qm (Nr. 9 Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO). Die Stadt gibt einen eigenen Gestaltungsleitfaden heraus, der die zulässige Bauform je Fassadentyp festlegt. Private Werbeanlagen auf öffentlichem Grund werden nicht zugelassen.

Keine Rechtsberatung. Stand 06/2026.

Qualität & Konformität

ISO 9001:2015 zertifiziertCE-Konformität

Genehmigung Stuttgart

Werbeanlagen in Stuttgart: Fassadentyp entscheidet

Stuttgart ist die seltene Stadt, die einen eigenen Gestaltungsleitfaden für Werbeanlagen herausgibt – mit Regelmaßen und einer Typologie, die pro Fassadenart festlegt, was zulässig ist. Wer sie kennt, plant einmal statt dreimal.

Der Fassadentyp bestimmt die Bauform

Stuttgart unterscheidet im Gestaltungsleitfaden nach Fassadentypologie, und daraus folgt direkt die zulässige Bauform. An der Lochfassade sind horizontale Einzelbuchstaben oder Leuchtkästen im Brüstungsbereich vorgesehen, alternativ Stechschilder an jedem zweiten Fassadenpfeiler – wobei das oberste Geschoss von Werbeanlagen freizuhalten ist. An der Bandfassade gilt bei horizontalen Fensterbändern ausschließlich horizontale Werbung im Brüstungsbereich, bei vertikalen Fensterbändern nur Stechschilder an jedem zweiten Pfeiler.

An gerasterten Glasfassaden sind ausschließlich horizontale Einzelbuchstaben oder Leuchtkästen im Brüstungsbereich vorgesehen – Stechschilder ausdrücklich nicht. An Brandwänden darf die Werbung maximal 30 Prozent der Bezugsfläche einnehmen, ebenfalls ohne Stechschilder. Wir bestimmen den Fassadentyp deshalb vor dem Entwurf, weil er die Produktwahl vorgibt und nicht umgekehrt.

Die Regelmaße, an denen Anträge scheitern

Innerhalb der Brüstungszone verlangt Stuttgart mindestens 20 cm Abstand vom unteren und oberen Brüstungsrand für horizontale Einzelbuchstaben oder Leuchtkästen. Für Werbung über Schaufenstern gilt derselbe Mindestabstand von 20 cm zu Oberkante Schaufenster und Unterkante Fries, und die maximale Ausdehnung entspricht der Schaufensterbreite.

Für Stechschilder – in unserer Sprache Ausleger oder Nasenschilder – gelten höchstens 1,0 m Auskragung einschließlich Befestigung und eine lichte Höhe von 2,50 m von der Schildunterkante bis zur Straßenfläche. Bei Werbung auf der Stirnseite von Vordächern muss die Schrifthöhe mindestens 20 cm geringer als die Stirnseite ausfallen. Diese Maße nehmen wir direkt in die Fertigungszeichnung.

Was Stuttgart nicht genehmigt

Städtebaulich unerwünscht sind Werbeanlagen auf geneigten Dächern und an Schornsteinen, Bild- und Filmprojektionen, Lauf- oder Blinklichtschaltungen, akustische Anlagen sowie Anlagen, die Duftstoffe in den öffentlichen Raum sprühen. Für Lichtwerbung heißt das: statische Beleuchtung ja, bewegte Lichteffekte nein.

Private Werbeanlagen auf öffentlichem Grund – Straßenflächen und straßenbegleitende Grünstreifen – werden nicht zugelassen, weil die Stadt die nötige Sondernutzungserlaubnis aus stadtgestalterischen Gründen nicht erteilt. Werbung an Kränen genehmigt Stuttgart wegen der Kessellage und der weithin einsehbaren Halbhöhenlagen ebenfalls nicht. Und nach § 21 Abs. 4 NatSchG sind Werbeanlagen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile unzulässig – davon sind in Stuttgart viele stadtteilverbindende Straßen betroffen.

Schaufenster: die 20-Prozent-Regel und eine Falle

Ohne baurechtliche Genehmigung dürfen maximal 20 Prozent je Glasfläche als zusammenhängende Fläche beklebt werden, und zur Bemessung wird jede Glasfläche einzeln betrachtet. Vollflächig mit einem Werbe- oder Bildmotiv beklebte Fenster sind genehmigungspflichtig.

Die Falle steckt in der Farbe: Wird eine Fensterfläche in der Hausfarbe des Unternehmens beklebt, zählt die gesamte farbige Fläche als Werbeanlage – auch wenn das eigentliche Werbemotiv darauf viel kleiner ist. Wer eine Scheibe vollflächig im Markenton foliert und nur ein kleines Logo aufbringt, hat baurechtlich eine vollflächige Werbeanlage.

Antrag, Satzungen und besondere Lagen

Verfahrensfrei sind nach Nr. 9 des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO Werbeanlagen im Innenbereich bis 1 qm Ansichtsfläche; ab mehr als 1 qm besteht Genehmigungspflicht nach § 49 LBO. Temporäre Werbung zur Neueröffnung ist auf maximal vier Wochen begrenzt, und baustellenbezogene Schilder sind verfahrensfrei, solange der inhaltliche Bezug zur Baustelle klar erkennbar ist. Wichtig: Nach § 50 Abs. 5 LBO müssen auch verfahrensfreie Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen – Satzungen und Bebauungsplan gelten also trotzdem. Eine freistehende Anlage, die gegen den Bebauungsplan verstößt, braucht eine Befreiung, selbst wenn sie kleiner als 1 qm ist.

Bauanträge laufen digital über die Landesplattform Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW), die Bauvorlagen richten sich nach § 13 LBOVVO – unter anderem mit Lageplan im Maßstab 1:500 und farbgetreuer Darstellung der Anlage im Zusammenhang mit der gesamten Fassade. Zusätzliche Einschränkungen gelten im Bereich städtebaulicher Erhaltungssatzungen, innerhalb des City-Rings, bei denkmalgeschützten Gebäuden und Ensembles wie der Cannstatter Altstadt, in Sanierungsgebieten, an Sichtachsen und in den Halbhöhenlagen. Für die Altstadt Bad Cannstatt gilt seit 31. Juli 2026 zudem eine eigene Werbesatzung. Beraten wird beim Baurechtsamt, das für Werbeanlagen ein eigenes Sachgebiet führt.

Zusammenfassung des „Leitfadens für die Gestaltung von Werbeanlagen“ der Landeshauptstadt Stuttgart (Stand 06/2026), der Satzung für Werbeanlagen und Automaten in der Altstadt Bad Cannstatt (in Kraft seit 31.07.2026) sowie der Landesbauordnung Baden-Württemberg und der LBOVVO. Keine Rechtsberatung – die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch die Behörde. Stand 08/2026.

Ablauf

So läuft Ihr Projekt in Stuttgart

Von der ersten Idee bis zur Montage – ein Ansprechpartner für alles.

01

Beratung & Idee

Wir hören zu, prüfen Standort und Genehmigungslage und empfehlen die passende Lösung.

02

Design im Konfigurator

Ihre Leuchtreklame wird in 3D sichtbar – Variante, Material und Lichtwirkung.

03

Produktion & Prüfung

Normgerechte Fertigung nach ISO 9001:2015 – in gleichbleibend hoher Qualität.

04

Montage bundesweit

Fachgerechte Montage durch unsere Teams – inkl. Höhenmontage und Elektrik.

Material & Technik

Was in Ihrer Anlage steckt

LED
Samsung-Module, kaltweiß
Netzteile
Meanwell, IP65
Material
Alu, Acryl, 80+ RAL
Qualität
ISO 9001:2015 · CE

FAQ

Häufige Fragen · Stuttgart

Das hängt von Größe, Standort und Beleuchtung ab. In Baden-Württemberg gilt laut Anhang zu § 50 Nr. 9 LBO BW eine verfahrensfreie Grenze von bis 1 m². Örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzungen können strenger sein (teils ab 0,3 m²). Zusätzlich können örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzungen strenger sein – wir prüfen das für Ihren konkreten Standort.

Von der Freigabe bis zur Montage rechnen Sie mit etwa 4–6 Wochen. Genehmigung, Statik oder Sondernutzung können die Planung verlängern – wir kalkulieren das im Angebot transparent.

Ja. Wir planen, produzieren und montieren bundesweit – auch in Stuttgart. Unser Sitz liegt in Langenzenn bei Nürnberg; Sie haben einen Ansprechpartner für Beratung, Bauantrag und Montage aus einer Hand.

Stuttgart nennt Ausleger „Stechschilder“ und gibt zwei Regelmaße vor: höchstens 1,0 m Auskragung einschließlich Befestigung und eine lichte Höhe von 2,50 m von der Unterkante des Schilds bis zur Straßenfläche. Zusätzlich hängt die Zulässigkeit vom Fassadentyp ab – an gerasterten Glasfassaden sind Stechschilder zum Beispiel gar nicht vorgesehen.

Ohne Baugenehmigung dürfen maximal 20 Prozent je Glasfläche als zusammenhängende Fläche beklebt werden, wobei jede Glasfläche einzeln betrachtet wird. Vollflächig mit Werbe- oder Bildmotiv beklebte Fenster sind genehmigungspflichtig. Wichtig: Wird die Fensterfläche in der Hausfarbe des Unternehmens beklebt, zählt die gesamte farbige Fläche als Werbeanlage – auch wenn das eigentliche Motiv viel kleiner ist.

Private Werbeanlagen auf öffentlichem Grund – also auf Straßenflächen oder straßenbegleitenden Grünstreifen – werden in Stuttgart nicht zugelassen, weil die Stadt die dafür erforderliche Sondernutzungserlaubnis aus stadtgestalterischen Gründen nicht erteilt. Planen Sie deshalb von Anfang an mit einer Lösung an der eigenen Fassade oder auf dem eigenen Grundstück.

Die Stadt benennt konkret: Werbeanlagen auf geneigten Dächern und an Schornsteinen, Bild- und Filmprojektionen, Lauf- oder Blinklichtschaltungen, akustische Werbeanlagen und Anlagen, die Duftstoffe in den öffentlichen Raum sprühen. Werbung an Kränen wird wegen der Kessellage und der weithin einsehbaren Halbhöhenlagen grundsätzlich nicht genehmigt.

Ja, und es ist neu: Für die Altstadt Bad Cannstatt gilt seit 31. Juli 2026 eine eigene Satzung für Werbeanlagen und Automaten nach § 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO. Automaten sind dort unzulässig, ausgenommen an Gebäuden entlang Wilhelmstraße, Badstraße und Überkinger Straße. Da nach § 50 Abs. 5 LBO auch verfahrensfreie Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen müssen, gilt die Satzung selbst für Anlagen unter 1 qm.

An den Zufahrten in Möhringen, Vaihingen und entlang der B14 sind beleuchtete Pylone und großformatige Markenschriftzüge Standard. In der Innenstadt eher kompakte Halo- oder Vollacryl-Schriftzüge für Premium-Optik.

Baden-Württemberg erlaubt verfahrensfrei bis 1 m² – örtliche Satzungen können in Wohn- und Ortsbildbereichen deutlich strenger sein (teils ab 0,3 m²). Wir prüfen Ihren Standort vor der Produktion.

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