Genehmigung · Bayern
Leuchtreklame in Bayern genehmigen
In Bayern gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO). Werbeanlagen sind dort bis bis 1,5 m² verfahrensfrei.
Verfahrensfrei bis
bis 1,5 m²
Rechtsnorm
Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO
Stand
06/2026
Was in Bayern verfahrensfrei ist
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO sind Werbeanlagen in Bayern bis zu einer Größe von bis 1,5 m² verfahrensfrei – für sie ist also kein Bauantrag erforderlich. An der Stätte der Leistung verfahrensfrei bei freier Höhe bis 10 m.
Bayern liegt mit 1,5 m² über dem 1-m²-Standard der meisten Länder.
Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen
Sobald die Anlage größer ist, in den öffentlichen Raum ragt oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird es genehmigungspflichtig. Dann sind Bauvorlagen, ein Statiknachweis und ggf. eine Sondernutzungserlaubnis oder eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Auch örtliche Werbe- und Gestaltungssatzungen können strengere Vorgaben machen.
Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Den verbindlichen Wortlaut finden Sie in der amtlichen Bayerische Bauordnung (BayBO).
Wir übernehmen den Bauantrag
Sie müssen sich mit all dem nicht selbst befassen: Wir prüfen Ihren Standort in Bayern, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag ein – als Hersteller liefern wir Planung, Produktion und Montage aus einer Hand.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Landesbauordnungen werden fortlaufend angepasst – Stand 06/2026.
Häufige Fragen
Genehmigung in Bayern
In Bayern sind Werbeanlagen nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO bis bis 1,5 m² verfahrensfrei. An der Stätte der Leistung verfahrensfrei bei freier Höhe bis 10 m. Größere oder beleuchtete Anlagen sowie solche im öffentlichen Raum benötigen in der Regel eine Baugenehmigung.
Die verfahrensfreie Grenze liegt bei bis 1,5 m² (Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO). Bayern liegt mit 1,5 m² über dem 1-m²-Standard der meisten Länder. Örtliche Satzungen und Denkmalschutz können davon abweichen und gelten zusätzlich.
Ja. Wir prüfen Ihren Standort in Bayern, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsicht ein.
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