
Leuchtreklame in München
München genehmigt strenger als der Rest Bayerns. Wir planen Ihre Anlage von Anfang an so, dass die Lokalbaukommission sie durchwinkt – und nicht zurückschickt.
Servicegebiet
München & Region
Bundesland
Bayern
Sitz
Langenzenn (ca. bundesweit km)
München
Leuchtreklame in München
Bavarian Signs liefert Leuchtbuchstaben, Leuchtkästen, Werbepylone und beleuchtete Logos nach München – geplant im 3D-Konfigurator, gefertigt in geprüfter Qualität (ISO 9001:2015) und montiert bundesweit. Sie haben einen Ansprechpartner für Beratung, Genehmigung und Montage.
München ist einer der anspruchsvollsten Märkte für Außenwerbung in Deutschland, und das hat einen konkreten Grund: Anders als die Bayerische Bauordnung vermuten lässt, sind Werbeanlagen hier in der Regel baugenehmigungspflichtig. Die Stadt hat sich aus Rücksicht auf das Straßen- und Ortsbild bewusst strenge Richtlinien gegeben – wer das erst nach der Produktion erfährt, zahlt zweimal.
Praktisch heißt das: Dachwerbeanlagen und Leuchtkästen auf Vordächern sind in München der schwierigste Weg, einzeln montierte Profilbuchstaben an der Fassade der genehmigungsfreundlichste. An Baudenkmälern ist Einzelbuchstabenwerbung sogar ausdrücklich die gewünschte Lösung. Wir sagen Ihnen das vor dem Angebot, nicht danach.
Wir sitzen nicht in München und beanspruchen keinen Local-Pack-Eintrag dort. Was wir bieten: echten Hersteller-Service aus Langenzenn, Planung im 3D-Konfigurator, dokumentierte Kenntnis der Münchner Genehmigungspraxis und Montage durch eigene Teams – inklusive Bauantrag und Sondernutzungsantrag, wenn nötig.
Stadtteile & Lagen
Typisch für Gastronomie in München: Leuchtreklame für Restaurants & Gastronomie
Genehmigung · Bayern
- Verfahrensfrei bis
- bis 1,5 m²
- Rechtsgrundlage
- Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO
- Stätte der Leistung
- An der Stätte der Leistung verfahrensfrei bei freier Höhe bis 10 m.
Achtung München: Die Verfahrensfreiheit der BayBO greift hier seltener – die Landeshauptstadt behandelt Werbeanlagen in der Regel als baugenehmigungspflichtig (Lokalbaukommission). An Baudenkmälern und in Ensembles kommt eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG hinzu.
Keine Rechtsberatung. Stand 06/2026.
Qualität & Konformität
Genehmigung München
Werbeanlagen in München: Verfahren, Maße, Gestaltung
München genehmigt Werbeanlagen strenger als die Bayerische Bauordnung allein vermuten lässt. Wir haben die Vorgaben der Lokalbaukommission zusammengefasst – damit Sie wissen, was genehmigungsfähig ist, bevor Sie planen.
Zuständig ist die Lokalbaukommission
In München sind Werbeanlagen in der Regel baugenehmigungspflichtig. Zuständig ist die Abteilung „Denkmalschutz und Stadtgestalt“ der Lokalbaukommission im Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Für Werbeanlagen stellt die LBK ein eigenes, vereinfachtes Formblatt bereit – Sie brauchen also keinen vollständigen Bauantrag im klassischen Sinne, die Anforderungen an die Unterlagen bleiben aber bestehen.
Liegt Ihr Standort in einem qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Festsetzungen zu Werbeanlagen und halten Sie diese ein, läuft das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Leitet die LBK nicht innerhalb eines Monats nach Einreichung der Bauvorlagen in das Baugenehmigungsverfahren über, dürfen Sie ausführen.
Ausleger über dem Gehweg: die drei entscheidenden Maße
Aussteckschilder und Ausleger, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, brauchen zusätzlich zur Baugenehmigung eine Sondernutzungserlaubnis. Zuständig ist die jeweilige Bezirksinspektion im Kreisverwaltungsreferat. Läuft ohnehin ein Baugenehmigungsverfahren, wird die Erlaubnis zusammen mit der Baugenehmigung erteilt – sie ist nach der Sondernutzungsgebührensatzung gebührenpflichtig.
Drei Maße entscheiden über die Genehmigungsfähigkeit: unter dem Schild mindestens 2,50 m lichte Durchgangshöhe, mindestens 0,70 m Abstand zur Gehsteigkante und maximal 1,10 m Auskragung inklusive Haltevorrichtung. Wir dimensionieren Ausleger für München von Anfang an innerhalb dieser Grenzen – das erspart die Nachbesserungsrunde nach dem ersten Behördenbescheid.
Was München ausdrücklich vermeiden will
Die Stadt benennt die unerwünschten Bauformen konkret: Werbeanlagen auf Dächern, Leuchtkästen und Flachtafeln auf Vordächern, Blink- und Wechsellichtwerbung – auch an Schaufenstern und in Auslagen –, Signalfarben und stark reflektierende Materialien. Eine störende Häufung von Werbeanlagen ist nach Art. 8 Satz 3 BayBO unzulässig.
Für die Produktwahl heißt das: In München ist eine Dachwerbeanlage der schwierigste Weg, ein großer Leuchtkasten am Vordach ebenfalls. Einzeln montierte Profilbuchstaben an der Fassade sind der genehmigungsfreundlichste Weg – und an Baudenkmälern die ausdrücklich gewünschte Lösung. Ein zurückhaltender Halo-Effekt mit Rückleuchtung erfüllt hohe Gestaltungsansprüche, ohne die Leuchtdichte zu übertreiben.
Altstadt, Ensembles und Denkmalnähe
An Baudenkmälern, in Ensembles und in der Nähe von Baudenkmälern ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG erforderlich – und zwar auch dann, wenn die Anlage baurechtlich verfahrensfrei wäre. Das ist die Regel, die in München am häufigsten übersehen wird.
Ein Ensemble nach Art. 1 Abs. 3 BayDSchG kann auch Gebäude umfassen, die selbst kein Denkmal sind – entscheidend ist, ob das Orts-, Platz- oder Straßenbild insgesamt erhaltenswürdig ist. In der Münchner Altstadt betrifft das viele Adressen, an denen man es nicht vermutet. Wir prüfen die Ensemble-Lage vor der Planung und legen bei Denkmalbezug von vornherein Einzelbuchstaben, gedämpfte Leuchtdichte und matte Materialien zugrunde.
Welche Unterlagen die LBK sehen will
Zum Antrag gehören das Formblatt der LBK, ein Lageplan im Maßstab 1:1000, eine Baubeschreibung mit Werkstoffen und Grundfarben, eine Bauzeichnung mit der Werbeanlage in der Fassadenansicht im Maßstab 1:100 samt Breite, Tiefe und Höhe, ein Foto des Anbringungsorts sowie eine Fotomontage. Bei Auslegern kommen die Maßangaben zu Durchgangshöhe, Gehsteigabstand und Auskragung hinzu.
Diese Unterlagen entstehen bei uns als Teil der Planung: die Fassadenansicht aus dem 3D-Konfigurator, die Fotomontage vom realen Standort und die Baubeschreibung mit den tatsächlich verbauten Werkstoffen. Für Baugerüstwerbung gelten in München eigene Grenzen – maximal 25 bis 30 Prozent der Gerüstfläche und höchstens 120 m², eine Doppelbelegung gilt als störende Häufung.
Zusammenfassung der Vorgaben der Landeshauptstadt München (Lokalbaukommission, Merkblätter „Werbeanlagen“ und „Denkmalschutz und Werbeanlagen“, Stand 2025) sowie der Bayerischen Bauordnung und des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Keine Rechtsberatung – die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch die Behörde. Stand 08/2026.
Produkte
Was wir nach München liefern
Leuchtbuchstaben
Profil-, Halo- und Vollacryl-Buchstaben in geprüfter Qualität.
DetailsLeuchtkästen
Standard, dekupiert, Spanntuch und runde Leuchtkästen.
DetailsWerbepylone
Pylone, Stelen und Totems mit Statik und Fundament.
DetailsNeon-Leuchtreklame
Klassisches Glas-Neon und modernes LED-Neon (Neonflex).
DetailsDachwerbeanlagen
Großflächige Dach- und Fassadenschriftzüge mit Fernwirkung.
DetailsBeleuchtetes Logo
Ihr Markenzeichen als Halo-, Vollacryl- oder dekupiertes Leuchtlogo.
DetailsAblauf
So läuft Ihr Projekt in München
Von der ersten Idee bis zur Montage – ein Ansprechpartner für alles.
Beratung & Idee
Wir hören zu, prüfen Standort und Genehmigungslage und empfehlen die passende Lösung.
Design im Konfigurator
Ihre Leuchtreklame wird in 3D sichtbar – Variante, Material und Lichtwirkung.
Produktion & Prüfung
Normgerechte Fertigung nach ISO 9001:2015 – in gleichbleibend hoher Qualität.
Montage bundesweit
Fachgerechte Montage durch unsere Teams – inkl. Höhenmontage und Elektrik.
Material & Technik
Was in Ihrer Anlage steckt
- LED
- Samsung-Module, kaltweiß
- Netzteile
- Meanwell, IP65
- Material
- Alu, Acryl, 80+ RAL
- Qualität
- ISO 9001:2015 · CE
FAQ
Häufige Fragen · München
Das hängt von Größe, Standort und Beleuchtung ab. In Bayern gilt laut Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 BayBO eine verfahrensfreie Grenze von bis 1,5 m². An der Stätte der Leistung verfahrensfrei bei freier Höhe bis 10 m. Zusätzlich können örtliche Werbe- oder Gestaltungssatzungen strenger sein – wir prüfen das für Ihren konkreten Standort.
Von der Freigabe bis zur Montage rechnen Sie mit etwa 4–6 Wochen. Genehmigung, Statik oder Sondernutzung können die Planung verlängern – wir kalkulieren das im Angebot transparent.
Ja. Wir planen, produzieren und montieren bundesweit – auch in München. Unser Sitz liegt in Langenzenn bei Nürnberg; Sie haben einen Ansprechpartner für Beratung, Bauantrag und Montage aus einer Hand.
In der Regel ja. Die Landeshauptstadt München behandelt Werbeanlagen grundsätzlich als baugenehmigungspflichtig – die Verfahrensfreiheit der BayBO greift hier seltener als in kleineren Gemeinden. Zuständig ist die Lokalbaukommission (LBK), die für Werbeanlagen ein eigenes vereinfachtes Formblatt bereitstellt. Ausnahmen sind das Genehmigungsfreistellungsverfahren innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans mit Festsetzungen zu Werbeanlagen sowie einzelne verfahrensfreie Anlagen.
Bei Aussteckschildern und Auslegern über dem Gehweg müssen unter dem Schild mindestens 2,50 m lichte Durchgangshöhe verbleiben, zur Gehsteigkante mindestens 0,70 m Abstand, und die Anlage darf inklusive Haltevorrichtung nicht mehr als 1,10 m auskragen. Zusätzlich ist eine Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Bezirksinspektion im Kreisverwaltungsreferat erforderlich; läuft ohnehin ein Baugenehmigungsverfahren, wird sie zusammen mit der Baugenehmigung erteilt.
Die Stadt benennt konkret: Werbeanlagen auf Dächern, Leuchtkästen und Flachtafeln auf Vordächern, Blink- und Wechsellichtwerbung (auch an Schaufenstern und in Auslagen), Signalfarben und stark reflektierende Materialien. Eine störende Häufung mehrerer Werbeanlagen ist nach Art. 8 Satz 3 BayBO unzulässig. An Baudenkmälern soll in der Regel Einzelbuchstabenwerbung angebracht werden.
An Baudenkmälern, in Ensembles und in der Nähe von Baudenkmälern brauchen Sie eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG – auch dann, wenn die Anlage baurechtlich verfahrensfrei wäre. Ein Ensemble nach Art. 1 Abs. 3 BayDSchG kann auch Gebäude umfassen, die selbst kein Denkmal sind, wenn das Straßen- oder Platzbild insgesamt erhaltenswürdig ist. Wir prüfen das vor der Planung.
In Premium- und Altstadtlagen sind einzeln montierte Profilbuchstaben die richtige Wahl – idealerweise als Rückleuchter mit Halo-Effekt, weil das hohe Gestaltungsansprüche erfüllt, ohne die Leuchtdichte zu übertreiben. Vollacryl-Logos funktionieren ebenfalls. Von Leuchtkästen auf Vordächern und von Dachwerbung rät die Stadt ausdrücklich ab; an Baudenkmälern soll in der Regel Einzelbuchstabenwerbung angebracht werden.
Ja. In Riem, an den Autobahnzufahrten und in Industriegebieten sind größere Pylone und Fassadenschriftzüge möglich – mit Statik und Genehmigung. Wir liefern bundesweit aus Langenzenn, nicht als Schein-Lokalbetrieb in München.
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