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Genehmigung · Mecklenburg-Vorpommern

Leuchtreklame in Mecklenburg-Vorpommern genehmigen

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Werbeanlagen sind dort bis bis 1 m² verfahrensfrei.

Verfahrensfrei bis

bis 1 m²

Rechtsnorm

§ 61 Abs. 1 Nr. 12 LBauO M-V

Stand

06/2026

Was in Mecklenburg-Vorpommern verfahrensfrei ist

Nach § 61 Abs. 1 Nr. 12 LBauO M-V sind Werbeanlagen in Mecklenburg-Vorpommern bis zu einer Größe von bis 1 m² verfahrensfrei – für sie ist also kein Bauantrag erforderlich. In Gewerbe-/Industriegebieten an der Stätte der Leistung Höhe bis 10 m.

Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen

Sobald die Anlage größer ist, in den öffentlichen Raum ragt oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird es genehmigungspflichtig. Dann sind Bauvorlagen, ein Statiknachweis und ggf. eine Sondernutzungserlaubnis oder eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Auch örtliche Werbe- und Gestaltungssatzungen können strengere Vorgaben machen.

Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Den verbindlichen Wortlaut finden Sie in der amtlichen Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V).

Wir übernehmen den Bauantrag

Sie müssen sich mit all dem nicht selbst befassen: Wir prüfen Ihren Standort in Mecklenburg-Vorpommern, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag ein – als Hersteller liefern wir Planung, Produktion und Montage aus einer Hand.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Landesbauordnungen werden fortlaufend angepasst – Stand 06/2026.

Häufige Fragen

Genehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sind Werbeanlagen nach § 61 Abs. 1 Nr. 12 LBauO M-V bis bis 1 m² verfahrensfrei. In Gewerbe-/Industriegebieten an der Stätte der Leistung Höhe bis 10 m. Größere oder beleuchtete Anlagen sowie solche im öffentlichen Raum benötigen in der Regel eine Baugenehmigung.

Die verfahrensfreie Grenze liegt bei bis 1 m² (§ 61 Abs. 1 Nr. 12 LBauO M-V). Örtliche Satzungen und Denkmalschutz können davon abweichen und gelten zusätzlich.

Ja. Wir prüfen Ihren Standort in Mecklenburg-Vorpommern, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsicht ein.

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