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Genehmigung · Niedersachsen

Leuchtreklame in Niedersachsen genehmigen

In Niedersachsen gilt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Werbeanlagen sind dort bis bis 1 m² verfahrensfrei.

Verfahrensfrei bis

bis 1 m²

Rechtsnorm

Anhang (Nr. 10) zu § 60 NBauO

Stand

06/2026

Was in Niedersachsen verfahrensfrei ist

Nach Anhang (Nr. 10) zu § 60 NBauO sind Werbeanlagen in Niedersachsen bis zu einer Größe von bis 1 m² verfahrensfrei – für sie ist also kein Bauantrag erforderlich. In Gewerbe-/Industriegebieten an der Stätte der Leistung Höhe bis 10 m.

Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen

Sobald die Anlage größer ist, in den öffentlichen Raum ragt oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird es genehmigungspflichtig. Dann sind Bauvorlagen, ein Statiknachweis und ggf. eine Sondernutzungserlaubnis oder eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Auch örtliche Werbe- und Gestaltungssatzungen können strengere Vorgaben machen.

Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Den verbindlichen Wortlaut finden Sie in der amtlichen Niedersächsische Bauordnung (NBauO).

Wir übernehmen den Bauantrag

Sie müssen sich mit all dem nicht selbst befassen: Wir prüfen Ihren Standort in Niedersachsen, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag ein – als Hersteller liefern wir Planung, Produktion und Montage aus einer Hand.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Landesbauordnungen werden fortlaufend angepasst – Stand 06/2026.

Häufige Fragen

Genehmigung in Niedersachsen

In Niedersachsen sind Werbeanlagen nach Anhang (Nr. 10) zu § 60 NBauO bis bis 1 m² verfahrensfrei. In Gewerbe-/Industriegebieten an der Stätte der Leistung Höhe bis 10 m. Größere oder beleuchtete Anlagen sowie solche im öffentlichen Raum benötigen in der Regel eine Baugenehmigung.

Die verfahrensfreie Grenze liegt bei bis 1 m² (Anhang (Nr. 10) zu § 60 NBauO). Örtliche Satzungen und Denkmalschutz können davon abweichen und gelten zusätzlich.

Ja. Wir prüfen Ihren Standort in Niedersachsen, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsicht ein.

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