Genehmigung · Saarland
Leuchtreklame in Saarland genehmigen
In Saarland gilt die Landesbauordnung Saarland (LBO). Werbeanlagen sind dort bis bis 1 m² (jeweils bis 10 m Anlagenhöhe) verfahrensfrei.
Verfahrensfrei bis
bis 1 m² (jeweils bis 10 m Anlagenhöhe)
Rechtsnorm
§ 61 Abs. 1 Nr. 9 LBO
Stand
06/2026
Was in Saarland verfahrensfrei ist
Nach § 61 Abs. 1 Nr. 9 LBO sind Werbeanlagen in Saarland bis zu einer Größe von bis 1 m² (jeweils bis 10 m Anlagenhöhe) verfahrensfrei – für sie ist also kein Bauantrag erforderlich. In Gewerbe-/Industriegebieten und an der Stätte der Leistung.
Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen
Sobald die Anlage größer ist, in den öffentlichen Raum ragt oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird es genehmigungspflichtig. Dann sind Bauvorlagen, ein Statiknachweis und ggf. eine Sondernutzungserlaubnis oder eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Auch örtliche Werbe- und Gestaltungssatzungen können strengere Vorgaben machen.
Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Den verbindlichen Wortlaut finden Sie in der amtlichen Landesbauordnung Saarland (LBO).
Wir übernehmen den Bauantrag
Sie müssen sich mit all dem nicht selbst befassen: Wir prüfen Ihren Standort in Saarland, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag ein – als Hersteller liefern wir Planung, Produktion und Montage aus einer Hand.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Landesbauordnungen werden fortlaufend angepasst – Stand 06/2026.
Häufige Fragen
Genehmigung in Saarland
In Saarland sind Werbeanlagen nach § 61 Abs. 1 Nr. 9 LBO bis bis 1 m² (jeweils bis 10 m Anlagenhöhe) verfahrensfrei. In Gewerbe-/Industriegebieten und an der Stätte der Leistung. Größere oder beleuchtete Anlagen sowie solche im öffentlichen Raum benötigen in der Regel eine Baugenehmigung.
Die verfahrensfreie Grenze liegt bei bis 1 m² (jeweils bis 10 m Anlagenhöhe) (§ 61 Abs. 1 Nr. 9 LBO). Örtliche Satzungen und Denkmalschutz können davon abweichen und gelten zusätzlich.
Ja. Wir prüfen Ihren Standort in Saarland, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsicht ein.
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