Genehmigung · Schleswig-Holstein
Leuchtreklame in Schleswig-Holstein genehmigen
In Schleswig-Holstein gilt die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH). Werbeanlagen sind dort bis bis 1 m² verfahrensfrei.
Verfahrensfrei bis
bis 1 m²
Rechtsnorm
§ 61 Abs. 1 Nr. 12 LBO SH
Stand
06/2026
Was in Schleswig-Holstein verfahrensfrei ist
Nach § 61 Abs. 1 Nr. 12 LBO SH sind Werbeanlagen in Schleswig-Holstein bis zu einer Größe von bis 1 m² verfahrensfrei – für sie ist also kein Bauantrag erforderlich. In Gewerbe-/Industriegebieten an der Stätte der Leistung Höhe bis 10 m.
Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen
Sobald die Anlage größer ist, in den öffentlichen Raum ragt oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird es genehmigungspflichtig. Dann sind Bauvorlagen, ein Statiknachweis und ggf. eine Sondernutzungserlaubnis oder eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Auch örtliche Werbe- und Gestaltungssatzungen können strengere Vorgaben machen.
Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Den verbindlichen Wortlaut finden Sie in der amtlichen Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH).
Wir übernehmen den Bauantrag
Sie müssen sich mit all dem nicht selbst befassen: Wir prüfen Ihren Standort in Schleswig-Holstein, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag ein – als Hersteller liefern wir Planung, Produktion und Montage aus einer Hand.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Landesbauordnungen werden fortlaufend angepasst – Stand 06/2026.
Häufige Fragen
Genehmigung in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind Werbeanlagen nach § 61 Abs. 1 Nr. 12 LBO SH bis bis 1 m² verfahrensfrei. In Gewerbe-/Industriegebieten an der Stätte der Leistung Höhe bis 10 m. Größere oder beleuchtete Anlagen sowie solche im öffentlichen Raum benötigen in der Regel eine Baugenehmigung.
Die verfahrensfreie Grenze liegt bei bis 1 m² (§ 61 Abs. 1 Nr. 12 LBO SH). Örtliche Satzungen und Denkmalschutz können davon abweichen und gelten zusätzlich.
Ja. Wir prüfen Ihren Standort in Schleswig-Holstein, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsicht ein.
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