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Genehmigung · Thüringen

Leuchtreklame in Thüringen genehmigen

In Thüringen gilt die Thüringer Bauordnung (ThürBO). Werbeanlagen sind dort bis bis 1 m² (außer im Außenbereich) verfahrensfrei.

Verfahrensfrei bis

bis 1 m² (außer im Außenbereich)

Rechtsnorm

§ 63 Abs. 1 Nr. 12 ThürBO

Stand

06/2026

Was in Thüringen verfahrensfrei ist

Nach § 63 Abs. 1 Nr. 12 ThürBO sind Werbeanlagen in Thüringen bis zu einer Größe von bis 1 m² (außer im Außenbereich) verfahrensfrei – für sie ist also kein Bauantrag erforderlich. In Gewerbe-/Industriegebieten Höhe bis 10 m verfahrensfrei.

Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen

Sobald die Anlage größer ist, in den öffentlichen Raum ragt oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird es genehmigungspflichtig. Dann sind Bauvorlagen, ein Statiknachweis und ggf. eine Sondernutzungserlaubnis oder eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Auch örtliche Werbe- und Gestaltungssatzungen können strengere Vorgaben machen.

Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Den verbindlichen Wortlaut finden Sie in der amtlichen Thüringer Bauordnung (ThürBO).

Wir übernehmen den Bauantrag

Sie müssen sich mit all dem nicht selbst befassen: Wir prüfen Ihren Standort in Thüringen, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag ein – als Hersteller liefern wir Planung, Produktion und Montage aus einer Hand.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Landesbauordnungen werden fortlaufend angepasst – Stand 06/2026.

Häufige Fragen

Genehmigung in Thüringen

In Thüringen sind Werbeanlagen nach § 63 Abs. 1 Nr. 12 ThürBO bis bis 1 m² (außer im Außenbereich) verfahrensfrei. In Gewerbe-/Industriegebieten Höhe bis 10 m verfahrensfrei. Größere oder beleuchtete Anlagen sowie solche im öffentlichen Raum benötigen in der Regel eine Baugenehmigung.

Die verfahrensfreie Grenze liegt bei bis 1 m² (außer im Außenbereich) (§ 63 Abs. 1 Nr. 12 ThürBO). Örtliche Satzungen und Denkmalschutz können davon abweichen und gelten zusätzlich.

Ja. Wir prüfen Ihren Standort in Thüringen, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsicht ein.

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