Genehmigung · Nordrhein-Westfalen
Leuchtreklame in Nordrhein-Westfalen genehmigen
In Nordrhein-Westfalen gilt die Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018). Werbeanlagen sind dort bis bis 1 m² verfahrensfrei.
Verfahrensfrei bis
bis 1 m²
Rechtsnorm
§ 62 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW
Stand
06/2026
Was in Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei ist
Nach § 62 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW sind Werbeanlagen in Nordrhein-Westfalen bis zu einer Größe von bis 1 m² verfahrensfrei – für sie ist also kein Bauantrag erforderlich. In Gewerbe-/Industriegebieten an der Stätte der Leistung Höhe bis 10 m.
Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen
Sobald die Anlage größer ist, in den öffentlichen Raum ragt oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht, wird es genehmigungspflichtig. Dann sind Bauvorlagen, ein Statiknachweis und ggf. eine Sondernutzungserlaubnis oder eine denkmalrechtliche Erlaubnis nötig. Auch örtliche Werbe- und Gestaltungssatzungen können strengere Vorgaben machen.
Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Den verbindlichen Wortlaut finden Sie in der amtlichen Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018).
Wir übernehmen den Bauantrag
Sie müssen sich mit all dem nicht selbst befassen: Wir prüfen Ihren Standort in Nordrhein-Westfalen, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag ein – als Hersteller liefern wir Planung, Produktion und Montage aus einer Hand.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Landesbauordnungen werden fortlaufend angepasst – Stand 06/2026.
Häufige Fragen
Genehmigung in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sind Werbeanlagen nach § 62 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW bis bis 1 m² verfahrensfrei. In Gewerbe-/Industriegebieten an der Stätte der Leistung Höhe bis 10 m. Größere oder beleuchtete Anlagen sowie solche im öffentlichen Raum benötigen in der Regel eine Baugenehmigung.
Die verfahrensfreie Grenze liegt bei bis 1 m² (§ 62 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW). Örtliche Satzungen und Denkmalschutz können davon abweichen und gelten zusätzlich.
Ja. Wir prüfen Ihren Standort in Nordrhein-Westfalen, erstellen die Bauvorlagen inklusive Statik und reichen den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsicht ein.
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